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Ausländische Arbeitnehmer (Steuer)
Die Voraussetzung dafür, dass ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland Lohnsteuer zahlen, ist ihre Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber oder Ihre Tätigkeit für einen ausländischen Verleiher. Wohnt der Arbeitnehmer im Inland, so erhält er eine Lohnsteuerkarte. Bei Wohnsitz im Ausland kann er beschränkt steuerpflichtig werden. Bei der Besteuerung von Grenzgängern ist entscheidend, welche Besteuerungsabkommen die Bundesrepublik Deutschland mit dem Wohnsitzland getroffen hat.
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