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Auslösung
Unter dem Begriff Auslösung versteht man einen pauschalierten Aufwendungsersatz, der Mehraufwendungen des Arbeitnehmers, die diesem im Wesentlichen im Zusammenhang mit einer auswärtigen Tätigkeit entstehen, abdecken soll. Rechtsgrundlage für Auslösungen kann ein Tarifvertrag sein, in Frage kommen aber auch Betriebsvereinbarungen, Gesamtzusagen, der Arbeitsvertrag oder der Gleichbehandlungsgrundsatz. Soweit die Auslösungen einen Aufwand abdecken, der im Urlaub oder bei Krankheit nicht anfällt, sind sie in diesen Fällen nicht weiterzuzahlen.
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