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Ausschlußfristen (Arbeitsrecht)
Ausschlussfristen (auch Verfallfristen, Verwirkungsfristenoder Präklusivfristen) sind Fristen, nach deren Ablauf ein Rechtsanspruch erlischt, sofern er nicht zuvor form- und fristgerecht geltend gemacht wird. Am häufigsten sind Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen niedergelegt. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur in Tarifverträgen vereinbart werden (vgl. § 4 IV Satz 3 TVG). Beispiel hierfür ist § 70 BAT. Von den Ausschlussfristen sind die Verjährungsfristenzu unterscheiden. Im Gegensatz zur Ausschlussfrist vernichtet die Verjährungsfrist nicht den Anspruch. Nach Ablauf der Verjährung erhält der Schuldner vielmehr ein Leistungsverweigerungsrecht, das nur berücksichtigt wird, wenn er es ausdrücklich vorbringt.
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