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Außendienst (Arbeitsrecht)
Außendienstmitarbeiter sind im Gegensatz zu Handelsvertretern nicht selbstständig, sondern kaufmännische Angestellte. Sie unterscheiden sich jedoch von Arbeitnehmern dadurch, dass sie nicht im Betrieb arbeiten, sondern außerhalb des Unternehmens ihre Arbeitspflichten erfüllen. Daher müssen sie in der Regel Aufzeichnungen über ihre Tätigkeiten führen. Die Verpflichtung zu Aufzeichnungen kann sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aber auch im Wege des Direktionsrechts auferlegt werden (siehe Muster "Vertrag mit angestelltem Außendienstmitarbeiter").
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