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Finanzen / Controlling

Außergewöhnliche Belastungen

Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommensvon unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen werden u. a. auch die außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd angerechnet. Bei den außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Aufwendungen, die eigentlich zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören. Sie dürfen nicht als Betriebsausgaben,Werbungskosten oder Sonderausgabenzu berücksichtigen sein. Hinsichtlich der Absetzbarkeit der außergewöhnlichen Belastungen wird zwischen den Aufwendungen allgemeiner Art und den typisierten Aufwendungen unterschieden.

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