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Recht & Steuern

Ausstrahlung

In der Sozialversicherung gilt das so genannte Territorialprinzip. Danach unterliegt ein Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung im Ausland den deutschen Vorschriften über die Sozialversicherung, wenn es sich um eine Entsendung im Rahmen eines im Inland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses handelt und die Dauer der Beschäftigung im Ausland im Voraus zeitlich begrenzt ist. Unter diesen Voraussetzungen liegt im Sinne des § 4 IV SGB eine so genannte Ausstrahlung vor.

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