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BGB-Gesellschaft
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform aller Personengesellschaften (§ 705 BGB). Sie ist eine Vereinigung, bei der sich mindestens zwei Personen auf vertraglicher Basis (Gesellschaftsvertrag) zur Förderung gemeinsamer Interessen auf den verschiedensten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Gebieten zusammenschließen, ohne damit Rechtsfähigkeit zu erlangen. Sie eignet sich für kleinere Gewerbebetriebe und Handwerker ebenso wie für Freiberufler (Sozietäten, Praxisgemeinschaften), Landwirte, Vermögensverwaltungen, Arbeitsgemeinschaften von Bauunternehmen oder zur Vereinigung mehrerer Unternehmen (Kartelle, Konzerne).
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