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Finanzen / Controlling

Bankenstimmrecht

Bankenstimmrecht ist das Recht der Bank, das Aktienstimmrecht eines Aktionärs (einer Aktiengesellschaft) in der Hauptversammlung für diesen auszuüben. Das Recht steht der Bank jedoch nur dann zu, wenn der Aktionär Kunde der Bank ist und die Bank vom Aktionär schriftlich zur Ausübung des Rechts bevollmächtigt wird (siehe auch Aktienstimmrecht).

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