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Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis ist eine berufsständische Verpflichtung. Es umfasst einerseits die Pflicht des Bankiers, der Bankmitarbeiter und Bankorgane, Vermögensverhältnisse und Werte der Kunden gegenüber Dritten geheimzuhalten, und andererseits das Recht der Banken, entsprechende Auskünfte über ihre Kunden zu verweigern bzw. über ihr Wissen Stillschweigen zu bewahren. Es handelt sich also um eine berufsständische Schweigepflicht, von der ethischen Absicht her vergleichbar mit der Schweigepflicht eines Arztes, Rechtsanwalts oder Pfarrers.
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