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Baugenehmigung
Mit der Baugenehmigung erklärt die zuständige Baurechtsbehörde, dass einem bestimmten Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und daher ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht. Genehmigungspflichtig sind dabei die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte, mit dem Erdboden verbundene Anlagen. Dabei genügt es, dass die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht und sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
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