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Recht & Steuern

Baugewerbe

Das Baugewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die auch für diese Branche gelten, eine Vielzahl von Sonderregelungen in Gesetzen und Tarifverträgen vorhanden sind, die der betriebsbedingten hohen Fluktuation im Baugewerbe Rechnung tragen sollen. Dies gilt z. B. für das Urlaubsrecht nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Mindestlöhne für das Baugewerbe sind seit 01.09.1999 durch Rechtsverordnung geregelt. Für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland gilt seit 1996 das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

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