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Recht & Steuern

Bauvertrag

Der Bauvertrag ist eine Form des Werkvertrags, durch den sich ein Bauunternehmer zur Herstellung, Instandsetzung oder Veränderung eines Bauwerks und der Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichten. Soll der Unternehmer auch die für das Werk erforderlichen Materialien beschaffen, so handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag. Dem Bauvertrag liegen je nach Vereinbarung die §§ 631 ff. BGB oder die VOB/B zu Grunde.

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