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Bauvorschriften
Bauliche Anlagen können nur auf bebaubaren Grundstücken errichtet werden. Ob und wie ein Grundstück bebaut bzw. umgebaut werden darf, entscheiden die zuständigen Baubehörden aufgrund öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften. Bei der Erteilung einer solchen Baugenehmigung müssen bundes- und landesrechtliche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften beachtet werden. Die wichtigsten Bestimmungen sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die einzelnen Landesbauordnungen (LBO) und der Bebauungsplan, soweit ein solcher vorhanden ist. Hiervon zu unterscheiden sind die bautechnischen DIN-Normen.
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