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Bedarfsbewertung
Seit 1996 werden für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer neue Werte zugrunde gelegt, die so genannten Grundbesitzwerte. Diese werden erst dann festgestellt, wenn Bedarf besteht, d. h. dann, wenn sie für die Ermittlung der Erbschaft-/Schenkungsteuer benötigt werden. Diese Verfahrensweise nennt man Bedarfsbewertung. Bis 1995 waren auch zum Zweck der Bestimmung der Erbschaftsteuer die Einheitswertemaßgeblich, die seither jedoch nur noch für die Grundsteuer gelten (auch für diese ist ein neues Bewertungsverfahren in Arbeit, das sich an der Bedarfsbewertung orientieren soll)..
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