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Recht & Steuern

Beitragsfreie Zeiten

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen für jeden Tag ihrer Mitgliedschaft Beiträge zahlen. Es gibt jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen, nach denen ein Mitglied einer Kasse beitragsfrei ist. Die Grundsätze bezüglich der Beitragspflicht gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, jedoch hinsichtlich der beitragsfreien Zeit nur insoweit, als eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung gegeben ist. Ansonsten besteht Versicherungspflicht in diesen beiden Versicherungen nur in den Zeiten, in denen der Versicherte gegen Entgelt beschäftigt ist.

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