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Beitragssätze (Sozialversicherung)
Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt unter Berücksichtigung des Ausgangswerts, des Beitragssatzes und der Beitragszeit. Der Ausgangswert ist in der Regel das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Der Beitrag wird durch Multiplikation des Entgelts mit dem Beitragssatz ermittelt. Das Arbeitsentgelt wird für die Beitragsberechnung jedoch nur bis zur Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzeherangezogen. Die Höhe der einzelnen Beitragssätze ergibt sich aus der entsprechenden Übersicht.
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