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Belegschaftsrabatt

Unter dem Begriff Belegschaftsrabatte versteht man die verbilligte Abgabe bestimmter Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Dabei muss es sich um Waren handeln, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Hinsichtlich der Besteuerung ist seit 1990 eine eigenständige Bewertungsvorschrift zu beachten. Belegschaftsrabatte unterliegen, soweit sie steuerpflichtig sind, als Einmalzahlungen der Beitragsberechnung zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Belegschaftsrabatte bei jeder Lohnabrechnung im Lohnkonto besonders kenntlich zu machen.

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