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Recht & Steuern

Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die "nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind" (§ 9 I Satz 2 SGB VII). Arbeitsrechtlich ist die Berufskrankheit insoweit von Bedeutung, als der Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegen seinen Arbeitgeber hat, wenn seine Arbeitsunfähigkeit darauf zurückzuführen ist.

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