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Beschäftigungsort
Der Begriff Beschäftigungsort wird im Wesentlichen im Steuerrecht relevant. Dort ist er im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung zu beachten. Der Arbeitnehmer kann nach diesen Grundsätzen Werbungskosten dann geltend machen, wenn er außerhalb des Beschäftigungsortes, an dem er auch wohnt, einen eigenen Hausstand unterhält. Notwendig ist also eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei Haushalte.
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