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Recht & Steuern

Betreuungsfreibetrag

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen über den Abzug von Kinderbetreuungskosten und den Haushaltsfreibetrag für verfassungswidrig erklärt hat, muss der Gesetzgeber die Familienförderung neu regeln. Ab 2000 steht den Eltern neben dem Kinderfreibetrag ein Betreuungsfreibetrag von 3 024 DM (1 512 DM für jeden Elternteil) zu.

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