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Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung ist die Aufspaltung des Unternehmens in zwei rechtlich selbständige Unternehmen. Das Besitzunternehmen überlässt Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebs gehören, miet- oder pachtweise an das von ihm beherrschte Betriebsunternehmen, welches Produktion und Vertrieb übernimmt. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass das verpachtete Anlagevermögen im Konkurs des Betriebsunternehmens nicht in die Konkursmasse fällt. In steuerlicher Hinsicht hat dies zur Folge, dass das Besitzunternehmen trotz scheinbar lediglich vermögensverwaltender Tätigkeit zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
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