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Betriebsbußen
Betriebsbußen können auf der Grundlage einer durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeführten Betriebsbußenordnung bei leichteren Verstößen gegen die betriebliche Ordnung oder vereinbarte Arbeitspflichten verhängt werden. Oft sind Betriebsbußen eine zweckmäßigere und angemessenere Reaktion als eine Kündigung oder eine Schadensersatzforderung. Wird eine Buße in Form einer Gehaltskürzung verhängt, ist zu beachten, dass sich der steuerpflichtige Arbeitslohn für den betreffenden Zeitraum ändert. Besteht die Buße in der Zahlung eines Geldbetrages, so kann dieser vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden.
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