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Betriebseinnahmen
Güter, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Gewinneinkunft zufließen und in Geld oder Geldeswert bestehen, gelten als Betriebseinnahmen bei der steuerlichen Gewinnermittlung. Leistungen, die unentgeltlich erfolgen, werden unter Umständen als fiktive Betriebseinnahmen angesetzt. Auch Einnahmen aus einer Nebentätigkeit können Betriebseinnahmen sein. Betriebseinnahmen sind zugeflossen, wenn der Empfänger über das Geld oder über die in Geldeswert bestehenden Güter wirtschaftlich verfügen kann.
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