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Betriebsprüfung (Lohnsteuer)
Die ordnungsgemäße Einbehaltung der Lohnsteuer wird vom Finanzamt in regelmäßigen Abschnitten im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung geprüft. Dabei werden sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber überwacht. Die Prüfung erstreckt sich im Wesentlichen darauf, ob sämtliche Arbeitnehmer und alle zum Arbeitslohn gehörigen Einnahmen dem Steuerabzug unterworfen wurden und ob bei der Berechnung der Lohnsteuer die richtige Lohnhöhe zugrunde gelegt wurde. Typische Prüffelder einer Lohnsteueraußenprüfung sind z. B. Reisekosten, die Dienstwagenbesteuerung, Mahlzeiten, Telefonnutzung, Rabatte oder Trinkgelder. Der Arbeitgeber hat gewisse Mitwirkungspflichten: Er ist z. B. verpflichtet, Unterlagen zur Einsicht auszuhändigen, den Prüfern das Betreten der Geschäfträume zu gestatten oder Auskünfte zu erteilen.
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