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Betriebsprüfung (Steuer)
Die Betriebsprüfung - wie üblicherweise ide allgemeine Aussenprüfung bezeichnet wird - ist die häufigste Form der Aussenprüfung. Die Durchführung einer Aussenprüfung ist in der Abgabenordnung geregelt. Zudem wurden von den Bundesländern gleich lautende Grundsätze zur Rationalisierung der Betriebsprüfung herausgegeben, wodurch eine einheitliche und effektive Vorgehensweise bei der Durchführung von Betriebsprüfungen gewährleistet werden soll. Der Betriebsprüfung unterliegen Steuerpflichtige mit Betriebsvermögen (Unternehmer), also Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte. Alle Steuerarten, die für die betreiblichen Verhältnisse von bedeutung sind, können umfassend geprüft werden
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