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Betriebsprüfungen (Sozialversicherung)
Bis zum 31. Dezember 1995 lag die Verantwortung für die Durchführung der Betriebsprüfungen bei den Krankenkassen als Einzugsstelle der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Mit Einführung des neuen Krankenkassenwahlrechts wurde diese Aufgabe am 1. Januar 1996 jedoch den Trägern der Rentenversicherung übertragen. Diese haben die Prüfungen mindestens alle vier Jahre durchzuführen, auf Wunsch des Arbeitgebers auch in kürzeren Abständen. Der Übergang der Betriebsprüfungen auf die Rentenversicherungsträger erfolgte stufenweise, auch um die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für Abwicklung und Verwaltung zu schaffen.
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