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Betriebsstätte
Betriebsstätte im Sinne des Lohnsteuerrechts ist der Betrieb oder Teilbetrieb des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebliche Arbeitslohn ermittelt wird. Dabei ist kein Betrieb im klassischen Sinne notwendig; auch ein Privathaushalt, der eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann eine Betriebsstätte ist. Durch die Betriebsstätte wird bestimmt, welches Finanzamt zuständig ist. Im Sozialrecht ist der Begriff Betriebsstätte grundsätzlich für die Beurteilung des zuständigen Rechtskreises von Bedeutung. Besondere Regelungen gelten bei Betätigung überwiegend im Ausland und bei deutschen Seeschiffen.
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