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Betriebsstätte (Steuer)
Um im Ausland tätig zu werden, gründen viele Unternehmen eine Tochtergesellschaft oder eröffnen eine Betriebsstätte. Dabei besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Doppelbesteuerung, da nach deutschem Recht das Welteinkommen der Besteuerung unterliegt, während der ausländische Staat nach dem so genanntenQuellenstaatsprinzip die Einkünfte aus der Betriebsstätte der Besteuerung unterwerfen kann. Dies wird mit Hilfe von Doppelbesteuerungsabkommen, die das Besteuerungsrecht regeln, vermieden. Der Unternehmer muss jedoch wissen, wann eine Betriebsstätte vorliegt und wie deren Einkünfte ermittelt werden.
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