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Finanzen / Controlling

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Sportveranstaltungen sind in steuerrechtlicher Hinsicht relevant. Aus Sicht des Arbeitnehmers führen die Sach- und Geldzuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung zu einer Bereicherung, so dass sich grundsätzlich die Frage des steuerlichen Lohnzuflusses stellt. Da diese Zuwendungen jedoch im Wesentlichen im Betriebsinteresse erfolgen und ein Hauptzweck der Betriebsveranstaltung die Förderung des guten Betriebsklimas ist, gehören sie begrifflich nicht zum Arbeitslohn.

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