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Betriebsvereinbarung
Durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen können Arbeitgeber und Betriebsrat betriebliche Normen schaffen. Zu beachten ist jedoch, dass Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden können. Die Betriebsvereinbarung wirkt innerhalb des Betriebes, für den der Betriebsrat zuständig ist. Ist eine Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung nicht bestimmt, kann sie mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
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