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Finanzen / Controlling

Betriebsvermögen (Bilanzierung)

Der Begriff Betriebsvermögen ist im Steuerrecht in den Vorschriften zur Gewinnermittlung definiert. Dort ist für die Gewinnermittlung der Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Tätigkeit festgelegt, dass nur die Aufwendungen und Erträge besteuert werden, die zum Betriebsvermögen &emdash; und nicht zum Privatvermögen &emdash; zählen. Die Zurechnung von Vermögensgegenständen zum Betriebs- oder Privatvermögen ist deshalb ausschlaggebend für die Höhe des zu versteuernden Gewinns.

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