Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Betriebsvermögen (Steuer)

Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen und in ihm vereinigt sind. Dabei muss zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen unterschieden werden. Zum notwendigen Betriebsvermögen zählen diejenigen Wirtschaftsgüter, die unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden und erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Beim gewillkürten Betriebsvermögen, d. h. bei Gegenständen, die ihrer Natur nach sowohl dem Betriebs- als auch dem Privatvermögen zugeordnet werden können, hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Zum Betriebsvermögen zählen nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Schulden.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner