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Betriebsvermögen (Steuer)
Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen und in ihm vereinigt sind. Dabei muss zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen unterschieden werden. Zum notwendigen Betriebsvermögen zählen diejenigen Wirtschaftsgüter, die unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden und erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Beim gewillkürten Betriebsvermögen, d. h. bei Gegenständen, die ihrer Natur nach sowohl dem Betriebs- als auch dem Privatvermögen zugeordnet werden können, hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Zum Betriebsvermögen zählen nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Schulden.
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