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Recht & Steuern

Betriebsverpachtung

Der Verpächter eines Gewerbebetriebs hat steuerlich ein Wahlrecht: Er kann wählen zwischen der Betriebsaufgabe unter Aufdeckung der stillen Reserven und der Betriebsfortführung in anderer Form ohne Aufdeckung der stillen Reserven (Verpächterwahlrecht).

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