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Beweislast
Beweislast ist die Verpflichtung, für behauptete Tatsachen Beweise zu erbringen. Beweislast im Zivilprozess bedeutet, dass eine Partei die Tatsachen zu beweisen hat, aus denen sie Rechte herleitet. In einigen vom Gesetz genannten Fällen kann es zu einer Beweislastumkehr kommen. Dann trifft die Beweislast nicht den Anspruchsteller, sondern den Anspruchsgegner. Verursacht z. B. ein Angestellter einer Baufirma im Zuge seiner Arbeit einem anderen einen Schaden, so muss nicht der Geschädigte ein Verschulden des Bauherrn, sondern der Bauherr seine Schuldlosigkeit beweisen (§ 831 BGB).
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