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Bewerbung
Mit der Bewerbung entstehen bereits eine Reihe von Rechten und Pflichten zwischen Bewerber und potenziellem Arbeitgeber. So müssen beispielsweise auf eine Stellenanzeige des Arbeitgebers hin eingesandte Bewerbungsunterlagen an den Bewerber zurückgeschickt werden. Dies hat auf Kosten des Arbeitgebers zu geschehen. Kommt es im Rahmen der Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch, werden die entstandenen Kosten üblicherweise vom Arbeitgeber ersetzt. Dazu gehört jedoch nicht die Erstattung der Kosten, die dem Arbeitnehmer lediglich durch den Zeitaufwand entstanden sind.
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