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Bewerbungskosten
Kosten, die im Rahmen einer Arbeitsplatzsuche (Bewerbungskosten) entstanden sind, können als Werbungskosten bei den Einkünften (i. d. R. aus nicht selbständiger Arbeit) abgezogen werden. Auf den Erfolg der Bewerbung kommt es bei der steuerlichen Berücksichtigung nicht an.
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