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Finanzen / Controlling

Bewertungsrecht

Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG) greift in der Steuerbilanz grundsätzlich die handelsrechtsliche Bewertung durch. Soweit aber die steuerrechtlichen Vorschriften zur Bewertung etwa Besonderes bestimmen, sind sie beim steuerlichen Jahresabschluss zu befolgen (§ 5 Abs. 6 EStG).

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