Inhalte
Umfrage
Glossare
Glossarsuche
RSS-Feeds
Bezahlung unter Tarif
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Bezahlung des Tariflohns, wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und die Vertragsparteien tarifgebunden sind. Wenn dagegen kein Tarifvertrag anwendbar bzw. eine der Parteien nicht organisiert ist oder der Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel enthält, so kann auch eine untertarifliche Bezahlung möglich sein. Im letzteren Fall muss allerdings die untertarifliche Bezahlung ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
« zurück
Services und Angebote
Paletten (48) Haushaltsgeräte (46) E-Zigarette (43) Bademode (98) Grills und Zubehör (46) Koffer, Trolleys und Reisegepäck (92) Lederwaren-Trends (137) Alles für den Garten (161) Lizenzartikel (167) Aktuelle Schuhmode (66) Tablets (25) Top-Produktideen (152) Hello Kitty (80) Adidas (80) Quads (53) Fanartikel zur Fußball-EM 2012 (149)
![zentrada.magazin [Logo] zentrada.magazin](http://www.zentradamagazin.de/images/logoZM.gif)
![[Titel] Zentralmarkt](http://images.schimmelmedia.de/zentralmarkt/zm_titelbild.jpg)


