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Finanzen / Controlling

Bezahlung unter Tarif

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Bezahlung des Tariflohns, wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und die Vertragsparteien tarifgebunden sind. Wenn dagegen kein Tarifvertrag anwendbar bzw. eine der Parteien nicht organisiert ist oder der Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel enthält, so kann auch eine untertarifliche Bezahlung möglich sein. Im letzteren Fall muss allerdings die untertarifliche Bezahlung ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

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