Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Bezogener

Bezogener ist bei einem Wechsel oder Scheck derjenige, der die angegebene Summe auszahlen soll. Eine Zahlungsverpflichtung wird erst mit Annahme des Wechsels durch den Bezogenen begründet. Bei einem Scheck ist Annahme nicht möglich, da der Bezogene eine Bank sein muss. Weigert sich der Bezogene die Wechselsumme auszubezahlen, kann Wechselprotest erhoben und damit diese Tatsache öffentlich beurkundet werden (Art. 44 WG).

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner