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Bierlieferungsvertrag
Über die Hälfte der Gaststätten in der Bundesrepublik sind durch so genannte Bierlieferungsverträge an eine Brauerei oder an einen Getränkegroßhändler gebunden. Der Bierlieferungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, in dem sich der Gastwirt verpflichtet, das von einer Brauerei gewährte Darlehen durch die fortlaufende Abnahme von Bier &emdash; und sonstigen Getränken &emdash; zu tilgen. Das AGBG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gilt bei Bierlieferungsverträgen nicht in vollem Umfang.
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