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Bringschuld
Bringschuld ist eine Schuld, die der Schuldner dadurch erfüllt, dass er die vereinbarte Leistung am Wohnort des Gläubigers erbringt. Die Bringschuld muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden, wobei es gleichgültig ist, ob ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag vorliegt.
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