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Buchwertklausel
Bei der Buchwertklausel handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die in einer Auseinandersetzungsbilanz die Aktiva einer Gesellschaft nur mit ihrem Buchwert und nicht mit ihrem Verkehrswert eingestellt werden. Besteht zwischen Buchwert und Verkehrswert ein krasses Missverhältnis, so kann die Buchwertklausel gegen die guten Sitten verstoßen und damit nichtig sein.
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