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Carnet TIR
Für die Beförderung von Waren im Carnet-TIR-Verfahren (Abkürzung für die französische Bezeichnung Transport International par la Route) sind das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport, der Zollkodex (ZK) und die Zollkodex-DVO die Rechtsgrundlagen. Bei dem antragsbedingten Zollverfahren (Art. 91 Abs. 2b Ziff. 1&emdash;3 ZK) müssen die Fahrzeuge oder Behälter zollsicher hergerichtet und mit einer Verschlussanerkenntnis ausgestattet sein. Die Kennzeichnung durch TIR-Tafeln ist obligatorisch.
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