Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Recht & Steuern

Carnet TIR

Für die Beförderung von Waren im Carnet-TIR-Verfahren (Abkürzung für die französische Bezeichnung Transport International par la Route) sind das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport, der Zollkodex (ZK) und die Zollkodex-DVO die Rechtsgrundlagen. Bei dem antragsbedingten Zollverfahren (Art. 91 Abs. 2b Ziff. 1&emdash;3 ZK) müssen die Fahrzeuge oder Behälter zollsicher hergerichtet und mit einer Verschlussanerkenntnis ausgestattet sein. Die Kennzeichnung durch TIR-Tafeln ist obligatorisch.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner