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Datenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat zum Ziel, jeden Bürger davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Es dient dazu, den Ausgleich zwischen dem Recht des Bürgers, der Behörden und der Unternehmen auf Information ( Art.5 GG) einerseits und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen ( Art.2 I GG) andererseits herzustellen. Das Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im öffentlichen wie im nichtöffentlichen Bereich.
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