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Finanzen / Controlling

Dauernde Lasten

Dauernde Lasten sind wiederkehrende Leistungen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen. Ihre Laufzeit hängt von der Lebenszeit der Beteiligten ab oder beträgt mindestens zehn Jahre. Im Unterschied zur Rente kann die dauernde Last jedoch nicht nur in Form von Geld oder vertretbaren Sachen erbracht werden. Auch muss nicht wie bei Renten ein selbständiges Stammrecht den Zahlungen zugrunde liegen. Im Gegensatz zu Renten werden dauernde Lasten in voller Höhe bei der Besteuerung berücksichtigt.

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