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Recht & Steuern

Denkmalschutz

Wenn ein Gebäude in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen ist oder sonst die Voraussetzungen des Denkmalschutzes erfüllt sind, wird der Eigentümer weitgehenden Verfügungsbeschränkungen und Genehmigungsvorbehalten unterworfen. Die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung können erheblich sein. Förderungsmöglichkeiten, zu denen auch die steuerlichen Vergünstigungen gehören, sollen dazu beitragen, die Belastungen für den Eigentümer einzuschränken. Aufwendungen zur Förderung der Denkmalpflege sind auch in Form von Spenden in begrenztem Umfang als Sonderausgaben abziehbar (§ 10b EStG).

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