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Depotgeschäft
Ein Depotgeschäft liegt vor, wenn bestimmte Arten von Wertpapieren (z. B. Aktien, Inhaberschuldverschreibungen u. a.) bei Banken oder öffentlich-rechtlichen Sparkassen hinterlegt werden. Für das Depotgeschäft gelten über die Verwahrung hinaus die Besonderheiten des Depotgesetzes (DepotG). Depotgeschäfte sind Bankgeschäfte, die nur von zugelassenen Kreditinstituten ausgeübt werden dürfen. Wer in Deutschland ein solches Geschäft betreiben will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und untersteht auch dessen Aufsicht.
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