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Finanzen / Controlling

Depotverwahrung

Kauft ein Anleger Wertpapiere, werden diese anschließend gegen eine bestimmte Gebühr von der Bank in einem Depot verwahrt. Dabei ist die Lieferung und Verwahrung physischer Einzelstücke heute nicht mehr üblich; vielmehr werden die Papiere ungetrennt bei behördlich zugelassenen Wertpapiersammelbanken deponiert. Der Depotinhaber erhält auf Anfrage, aber mindestens einmal jährlich, einen Depotauszug, der Auskunft über den aktuellen Bestand und den Wert der verwahrten Wertpapiere gibt. Die Einzelheiten der Aufbewahrungspflicht sind in einem eigenen Gesetz, dem Depotgesetz vom 4. Februar 1937, geregelt.

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