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Dienstaufsichtsbeschwerde
In einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird das Verhalten eines Beamten einer nachgeordneten Behörde gerügt. Das Schreiben ist an eine übergeordnete Behörde gerichtet. Damit verbunden ist die Bitte um Sachverhaltsüberprüfung. Die Dienstaufsichtsbeschwerde stellt im Gegensatz zum Widerspruch keinen förmlichen Rechtsbehelf dar und kann somit von jedermann ohne Einhaltung von Fristen erhoben werden. Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Dienstaufsichtsbeschwerde entgegenzunehmen, sich inhaltlich mit dieser auseinanderzusetzen und diese zu bescheiden.
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