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Dienstort
Der Dienstort ist im öffentlichen Dienst die politische Gemeinde, in der die Behörde oder Dienststätte ihren Sitz hat, bei welcher der Angestellte beschäftigt ist (z. B. Außen- oder Nebenstelle einer Behörde). Praktische Relevanz hat der Dienstort im Zusammenhang mit Regelungen, die die Versetzung oder Abordnung des Beschäftigten zulassen (z. B. § 12 Bundesangestelltentarif) oder bei der Gewährung von Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung.
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